Chronik der Nordhäuser "Parkhausprojekte"
In Nordhausen wurde durch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Nordhausen GmbH (SWG) zwischen März 2019 und dem Jahr 2022 an der Errichtung von kommunalen Parkhäusern gearbeitet. Die bisherige Verlauf von Anfragen, Stellungnahmen und meines Einsatzes, sowie vieler Bürger gegen den Bau des „Parkhauses am Petersberg“ und des „Parkhauses August Bebel Platz“ soll hier dokumentiert werden. Schon einmal vorweggenommen: Beide Vorhaben wurden eingestellt!
Kapitel 1: Einwende gegen die Einziehung der Straße am Petersberg zum Bau des gleichnamigen Parkhauses (vom 03.04.2019)
Der Nordhäuser Stadtrat hat am 27.03.2019 beschlossen mehrere Flurstücke der Straße am Petersberg m Rahmen der Stadtentwicklung oder konkreter zur späteren Bebauung durch die eigene kommunale Gesellschaft (SWG Nordhausen) einzuziehen.
Gemäß § 8 des Thüringer Straßengesetzes ist dieses Vorhaben nur möglich, wenn es dafür überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gibt, dazu müssten jedoch vor der Beschlussfassung insbesondere verkehrliche, verkehrsplanerische und städtebauliche Belange Berücksichtigung finden.
Im Beschluss des Stadtrates finden sich keine Angaben zur Berücksichtigung dieser Belange insbesondere zur Mobilität und damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehung nicht erfüllt.
Eine Planung zu den verkehrlichen Auswirkungen, insbesondere einer Zufahrt/Ausfahrt in die Töpferstraße, konnte von der Stadt Nordhausen auch nicht geprüft werden, da es im zuständigen Stadtplanungsamt bereits seit mehreren Jahren keinen Verkehrsplaner mehr gibt.
Gemäß Thüringer Straßengesetz gehen die verkehrlichen Belange bei einer Einziehung von Verkehrsflächen vor den wirtschaftlichen Interessen privater oder kommunaler Unternehmen.
Die Planungen zu einem Theateranbau und der damit verbundene Wegfall von ca. 20 Stellplätzen könnte auch durch eine Ertüchtigung auf dem August-Bebel-Platz gelöst werden und stellt damit einen geringeren Eingriff in den Verkehr dar, als die Errichtung eines neuen Parkdecks, da am August-Bebel-Platz die Anbindung an die bestehende Straßenbahnlinie 2 zum Theater besteht. Für Theaterbesucher ist zudem die ÖPNV-Nutzung der Straßenbahn in der Tarifzone 1 im Preis der Eintrittskarte bereits enthalten.
Vergleicht man allein die reine Fußwegentfernung zwischen August-Bebel-Platz und Haupteingang des Theaters (380 m) mit der Entfernung vom geplanten Parkdeck und Haupteingang (200 m), kann man nicht ruhigen Gewissens eine 1,5 Millionen Euro für 180 m weniger Fußweg investieren.
In den vergangenen Jahren wurde das Gebiet rund um den Kornmarkt im Bereich der Mobilität für Fußverkehr und ÖPNV optimiert, die Errichtung eines weiteren Parkhauses neben dem am Bürgerhaus, der Marktpassage und der Kreissparkasse ist verkehrspolitisch nicht durchdacht und geprüft.
Die Nordhäuser Innenstadt ist in diesem Bereich bereits hervorragend mit Straßenbahn, Bus und KFZ erreichbar, zudem gibt es dort auch ein Carsharingangebot in der Hundgasse, am Kino. Dort war die SWG Nordhausen im Jahr 2017 Mitinitiator, mit Aussage in Zukunft damit Stellplätze einzusparen und sich neuer Mobilität zu öffnen.
Bestehende Flächen wie der August-Bebel-Platz sollten genutzt und verbessert werden, bevor neue Flächenversiegelungen, Straßeneinziehungen und damit zusätzliches Verkehr generiert wird.
Daher erhebe ich hiermit Einwendungen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes.
Entsprechend erhob ich im Einziehungsverfahren Einwende:
Presseberichterstattung:
Veröffentlichung der Einwendung in der nnz-online.de
Berichterstattung zu meinem Einwand in der Thüringer Allgemeine
In Folge meiner Einwende, erhielt ich folgende Antwort von der Stadt Nordhausen:
Kapitel 2: Erste Einwohneranfrage an den Stadtrat Nordhausen (vom 17.8.2019)
Da meine Einwände gegen die Einziehungsabsicht durch die Stadt Nordhausen nicht ausgeräumt wurden, habe ich die folgende Einwohnerfrage an die Stadt Nordhausen gesendet.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates,
als Tagesordnungspunkt 13.29 ist auf der Sitzung des Stadtrates am 28.08.2019 die Einziehung der o.g. öffentlichen Verkehrsfläche geplant.
Im Rahmen der Bekanntmachung der Einziehungsabsicht wurden von mir gemäß Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) Einwände erhoben und diese von der Stadt Nordhausen mit Schreiben vom 16.05.2019 zur Kenntnis genommen.
Dabei wurde von Seiten der Stadt erläutert, dass der Bau eines Parkhauses im Interesse der Stadt Nordhausen liegt und insbesondere verkehrsplanerische und städtebauliche Belange berücksichtigt wurden, jedoch keine inhaltlichen Angaben gemacht. Da die Bedenken daher nicht ausgeräumt wurden, stelle ich hiermit die folgenden Fragen:
Im ISEK 2030 werden die städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt Nordhausen beschrieben. Im Bereich des Sanierungsgebietes Innenstadt wird beschrieben, dass insgesamt 127 Wohneinheiten zurückgebaut wurden und mit der Tiefgarage am Bürgerhaus und das Parkhaus der Marktpassage weitere Parkmöglichkeiten entstanden sind.
a. Wird im ISEK 2030 oder anderen Stadtentwicklungsplänen im Bereich der Töpferstraße ein Bedarf für weitere Parkflächen gesehen?
b. Wurde im Nachgang der Errichtung der beiden genannten Anlagen Verkehrszählungen im Bereich Kornmarkt/ Töpferstraße vorgenommen? Kommt es auf diesem Stadtabschnitt bereits heute zu Rückstau/ zählflüssigem Verkehr in Richtung August Bebel Platz?
Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Parkflächen am Bürgerhaus und liegen Zahlen zur Auslastung des Parkhauses der Marktpassage vor bzw. wurden sie bei der Bedarfsermittlung angefragt?
c. Ist es mit dem ThürStrG im Einklang, erst im Nachgang der Einziehung der öffentlichen Verkehrsflächen eine Prüfung der verkehrlichen und städtebaulichen Belange durch den Neubau des Parkhauses im Detail zu prüfen? In wieweit wurden Interessen der Theatersanierung, der damit wegfallenden Stellflächen gegenüber dem öffentlichen Interesse gewertet?
d. Wurde der aktuelle Bestand an Grünflächen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche auf schützenwerten Bestand geprüft?
e. Wo befinden sich, unter Berücksichtigung der stromführenden Oberleitungen der Straßenbahn, die Feuerwehraufstellflächen der bebauten Flurstücke im Bereich Weberstraße / Einmündung Hundgasse, Kornmarkt / Einmündung Töpferstraße und Töpferstraße / Einmündung am Petersberg und wo werden sich diese in Zukunft befinden?
f. Können die internen Prüfungsberichte der Stadt Nordhausen zu den genannten Belangen, die vor dem Beschluss zur Einziehungsabsicht ermittelt wurden, der Öffentlichkeit zur Transparenz des Verwaltungshandelns veröffentlicht werden?
Entgegen der eigenen Vorgaben erfolgte die Beantwortung durch Frau Bürgermeisterin Jutta Krauth erst am Mitte Oktober 2019:
Kapitel 3: Frau Inge Klaan (Geschäftsführerin der SWG Nordhausen) begann mit der ersten Ausschreibung zu den Gewerken des Parkhauses am Petersberg (vom 11.11.2019)
Durch die Ausschreibung wurde bekannt, dass eine Spezialgründung auf Pfählen notwendig ist. In der ursprünglichen Kostenberechnung gab es dazu keine Informationen und auch nicht zu den ungünstigen Bodenverhältnissen obwohl dies von mir als Kritik vorgetragen wurden.
Kapitel 4: Veröffentlichung in den regionalen Medien zur Transparenz in der Stadtplanung Nordhausen (vom 19.11.2019)
Im folgenden Verlauf wandte ich mich an die lokale Presse:
Am 19.08.2019 stellte ich mehrere Fragen an den Stadtrat zum Bau des neuen Parkhauses der SWG Nordhausen am Petersberg, insbesondere zur Verkehrslage und den Prüfungen zur Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche (eine sehr komplexe und verwaltungsrechtliche Fragestellung - zugegeben)
Die letzten Tage haben in Nordhausen wieder einmal gezeigt, dass man noch weit von den gesteckten und weitaus euphorischeren Wünschen an den Oberbürgermeister Kai Buchmann entfernt bleibt.
Beginnen möchte ich an dieser Stelle mit einem für mich wichtigen Grund den heutigen Oberbürgermeister Kai Buchmann zu wählen, der Transparenz der Verwaltungshandels.
Eine meiner Fragen galt allerdings der Transparenz des Rathauses und lautete: „Können die internen Prüfungsberichte der Stadt Nordhausen zu den genannten Belangen, die vor dem Beschluss zur Einziehungsabsicht ermittelt wurden, der Öffentlichkeit zur Transparenz des Verwaltungshandelns veröffentlicht werden?“
Die Antwort erfolgte am 23.10.2019 (also zwei Monate später und nach dem Stadtratsbeschluss zur Einziehung und dem Verkauf der Grundstücke an die SWG Nordhausen) nicht durch den Oberbürgermeister, sondern durch die Bürgermeisterin Jutta Krauth:
Jedem Leser wird klar sein, dass dies keine Antwort auf meine Frage zur Transparenz ist. Wer den kompletten Katalog meiner Fragen und Antworten zum Thema Parkhaus lesen möchte, findet die Primärquelle hier:
Link zum Fragekatalog
Ebenso wenig wie zu diesem Projekt vor oder während der Planung eine Bürgerbeteiligung erfolgte, gibt es bisher Informationen zu den Kosten der Maßnahme. Allerdings gab es jüngst eine Veranstaltung für potentielle Mieter der SWG, zu der weder die breite Öffentlichkeit noch die Kritiker eingeladen wurden. Diese fehlende Transparenz des Verwaltungshandels ist der Nordhäuser schon seit mehreren Jahren gewohnt und eigentlich war mehr Bürgerbeteiligung versprochen.
Was der Nordhäuser aber so noch nicht kannte, ist die Einweihung einer Brücke in Bielen, die nach der Einweihung nicht befahrbar war; das Aufstellen von gefährlichen Fotostelen mitten auf Gehwegen in der Innenstadt und die Sanierung der Grimmelallee mittels Vollsperrung zu einer Art von „Berg- und Talbahn“ (Durch ein Unternehmen, welches übrigens noch nie eine Bundestrasse saniert hat aber scheinbar trotzdem qualifiziert war). Gekrönt wird die intransparente Politik, durch pressewirksame Veröffentlichungen des Rathauses gegen Mitglieder und Meinungsäußerungen von Stadtratsmitgliedern, die es eigentlich mit diesem Vorstoß wirklich nur gut meinen. Dies kann z.B. heute hier nachlesen:
Stellungnahme gegen SPD Stadtrat im November oder vom April
hier (wo es besonders um Transparenz ging):
Link zum Thema Korruption und Transparenz
Es ist fast so, als hätte der damalige Kandidat Kai Bauchmann die Wahl in Nordhausen nicht gewonnen. Der heutige Oberbürgermeister Kai Buchmann schrieb am 05.09.2017 auf seiner Facebook Seite u.a. :
Von dieser damalige Aufbruchstimmung ist nicht viel geblieben. Zu keinem Projekt der Stadt Nordhausen oder der SWG Nordhausen gab es vorab eine Bürgerbeteiligung. Zu Entscheidungen im Rathaus gibt es keine Transparenz oder Nachvollziehbarkeit. Warum gibt es aus dem Rathaus z.B. keinen Kommentar zur schlechten Qualität des Ausbaus in der Grimmelallee, obwohl dies jedem Bürger auffällt? Warum wird z.B. der Straßenbahntakt am Wochenende nicht ab 01.01.2020 wieder verkürzt, obwohl es der Stadtrat ohne Gegenstimmen am 27.03.2019 beschlossen hat (Beschluss zur Taktverkürzung ab 2020)?
Immer wieder wird viel intransparent geplant, durch den Stadtrat beschlossen, mangelhaft oder gar nicht umgesetzt. Bürgeranfragen zu Vorkaufsrechten von Grundstücken, Baugenehmigungen, Klimaschutz, Breitband, Ortsteilinfrastruktur, entgangenen Steuereinnahmen, fehlerhafter Niederschriften und nicht korrekter Planungen und Vergaben werden verspätet bzw. nicht vor der Abstimmung zu den Themen im Stadtrat beantwortet. Teilweise werden Vergaben und Beschlüsse aufgehoben, aber Eigenkritik an der eigenen Führung gibt es nicht, es sind immer die Anderen.
Die Bürger und Fachleute die bisher Fragen stellten, folgten der Aufforderung des heutigen Oberbürgermeisters, dass eben die Bürger Impulse und Fachleute die Initiative ergreifen sollen. Welche verkrusteten Strukturen wurden genau bisher aufgebrochen? Wo sind die versprochenen Experten und Fachleute, die sich um vernünftigen Straßenbau, Infrastruktur Transparenz und die Anliegen der Stadt Nordhausen kümmern?
Ende Mai bzw. Anfang Juni 2020 wurde bekannt, dass die Pläne zum Bau des Parkhauses am Petersberg verworfen wurden. Dies stellte eine wichtige Etappe für mein Anliegen dar. Am Petersberg wird es auch künftig kein Parkhaus geben!
Kapitel 5: Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung zu den entstanden Kosten für den nun verworfenen Standort des Parkhauses am Petersberg
Da mit Planungen und besonders verworfenden Planungen immer Kosten verbunden sind (lassen sich nicht in der Bilanz aktivieren und gelten daher als gewinnmindernde Aufwendungen) habe ich den Stadtrat zu den Kosten angefragt:
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses,
In der vergangenen Woche konnte man der Einladung zur Sitzung am 15.06.2020 entnehmen, dass die Planungen zum Parkhaus am Petersberg eingestellt und ein neuer Standort am Bebel Platz favorisiert wird. Im Jahr 2019 habe ich mich mehrfach zu diesem Thema geäußert und auf die fehlende Bürgerbeteiligung, unklare Eignung des Standortes und insbesondere die geringe Transparenz im damaligen Verfahren hingewiesen. Eine Einsichtnahme an die damals zur Beschlussfassung führenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen wurde mir verwehrt und durch die Bürgermeisterin nur auf Beschlusstexte verwiesen.
Im Zuge Rahmen der damaligen Beschlusslage ist bekannt, dass eine Beauftragung von Vermessern, Planern, einen Verkauf der Grundstücke und eine öffentliche Ausschreibung zum „Los 1 – Spezialtiefbau“ gab. (https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=906b4b4d4d31eeeee7de3ef32980b5b5&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=805fd12150113426&fts_search_list.destHistoryId=28303)
Bei der SWG Nordhausen GmbH handelt es sich um ein städtisches Unternehmen, welches einen Teil seiner Gewinne regelmäßig an die Stadt Nordhausen zur Finanzierung des kommunalen Haushaltes abführt, jährlich teilweise im Bereich von ca. 1.000.000 €.
Daher möchte ich hiermit die folgende Frage stellen:
Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Aufwendungen für das nun verworfene Verfahren und inwieweit hat dies Auswirkungen auf die künftige Ausschüttung bzw. finanziellen Beziehungen zwischen Stadt und städtischer Gesellschaft?
1.1. Wie hoch war der Verkaufspreis der Grundstücke, die von der Stadt Nordhausen an die SWG übertragen wurden? Welche Nebenkosten sind entstanden und werden bei der Rückabwicklung entstehen, wer trägt diese Kosten?
1.2. Wie hoch waren die Vermessungs- und Planungskosten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens? Wieviele Mitarbeiter wurden bei der Stadt in der Prüfung gebunden und wurde eine Baugenehmigung erteilt? Wir hoch waren die Gebühren im Genehmigungsverfahren?
1.3. Ist der Stadt Nordhausen bzw. seinem Unternehmen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, da aufgrund der nicht erfolgten Umsetzung in der Bilanz keine Aktivierung der Planungskosten möglich ist und sich damit das Jahresergebnis verschlechtern wird?
1.4. Gab es bei der Stadt Nordhausen bzw. SWG daraus resultierend Folgen für die handelnden Personen bzw. wird irgendwer Verantwortung für die Nichtdurchführung und bisher entstanden Kosten übernehmen?
In der Stadt Nordhausen reagierte man zu diesem Zeitpunkt eher gereizt auf Anfragen, was auch diese Beantwortung gut zum Ausdruck brachte:
Kapitel 6: Bewertung der Machbarkeitsstudie zum Parkhaus am August Bebel Platz
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde heute von der SWG Nordhausen ein Konzept für das Parkhaus auf dem August-Bebel-Platz vorgestellt. Aufgrund der großen Bürgerbeteiligung war der Ratssaal überfüllt und ein Livestream im Lesesaal und in der Bibliothek eingerichtet.
Ein wichtiger Punkt vorneweg, meine Anfrage zu den Kosten der verworfenen Planung des Parkhauses “Am Petersberg” gab es heute nicht, ebenso nicht zur Verantwortungsübernahme von Konzeptkosten, Grundstücksverkäufen, Kosten der Planungsphasen, Ausführungsplanung, Genehmigungen und schließlich der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten. Allerdings wurde heute bekannt, dass bei einer Realisierung ca. 23.000 € pro Stellplatz bzw. 2.4 Millionen Euro für 104 Stellplätze (52 öffentlich, 52 Anwohnerplätze) entstanden wären. Während man oft Kritik an anderen Personen, nicht auskömmlicher Finanzierung von Seiten des Landes etc. aus dem Rathaus hört, fehlt hier weiter die Bereitschaft eigene Fehler einzuräumen.
Die Sitzung selbst folgte nicht dem vorgebenen Prozedere und dafür gilt mein Dank an den Ausschussvorsitzenden und die einzelnen Mitglieder, so wurde den Bürgern eingeräumt auch im Tagesordnungspunkt noch konkrete Anfragen zu stellen. Bis dahin war es jedoch ein langer Weg… . Es gab einen überlangen Vortrag zum Konzept und einem starkem Bezug zur Vergangenheit der Stadtplanung, allerdings nicht von Seiten der Stadt sondern durch die SWG. Man hat fast den Eindruck, dass die Stadtplanung in die SWG verlagert wurde und man dort sowohl die Altstadtsanierung, Ausweisung neuer Bebauungsgebiete und auch teilweise Verkehrsplanung aktiv betreibt und man sich anschließend mit den Fachämtern der Stadt Nordhausen nur noch abstimmt. Private Bauherrn haben solche Möglichkeiten wohl kaum.
Bei der Vorstellung des Parkhauses selbst gab es einige Punkte, die vorgestellt und für die Öffentlichkeit diskussionswürdig sind:
Es handelt sich nicht um ein öffentliches Parkhaus, sondern um eine Anwohnergarage mit ca. 160 Stellplätzen für Mieter und 26 Stellplätzen für die Allgemeinheit (bzw. als Mieterreserve).
Die Kosten pro Stellplatz liegen bei ca. 17.000 € pro Stellplatz bzw. 3.2 Millionen Euro für die gesamte Parkgarage.
Es gibt nur ein Treppenhaus und einen Fahrstuhl, um die Kosten klein zuhalten. Dazu gibt es keine Pfeiler im Gebäude, drei Etagen, eine Auffahrt durch die Parkgarage von unten nach oben über alle Etagen. Im Gesamteindruck erinnert es mehr an eine kosten-optimierte Variante aus der Schublade, als eine städtebauliche Lösung für den größten Platz in der Stadt Nordhausen.
Die Parkgarage beansprucht 1/3 des bisherigen August-Bebel-Platz und der alte “Schotterparkplatz” bleibt für Pendler und Besucher erhalten (außer er ist mit Jahrmarkt, Zirkus belegt).
Die Zufahrt / Ausfahrt erfolgt gegenüber der Rolandstuben direkt in den Bereich einer Lichtsignalanlage, wo es bereits heute zu bestimmten Tageszeiten zu einem erhöhten Rückstau in Richtung Töpferstraße und Stollbergerstraße kommt.
Keiner der anwesenden Bürger im Lesesaal (da saß ich) war begeistert oder äußert Zustimmung, im Gegenteil wurde teils auch laut Kritik geäußert.
Anhand der vorliegenden Planung braucht dieses Konzept keine Verbindung oder Verknüpfung mit dem ÖPNV oder dem Fahrradverkehr. Es handelt sich um ein Konzept für Langzeitparkplätze / Anwohnerparken mit geringer Frequenz und kaum Nutzen für die Reduktion von Verkehr auf den anliegenden Achsen. Im Gegenteil ist sogar mit mehr Indivdualverkehr zu rechnen, sofern die Mieter hier “einziehen” und die Parkbuchten in der Innenstadt damit stärker frequentiert werden können.
Ich hatte heute mit mehr gerechnet und vor allem mit einem überzeugenden Vortrag. Im nun angestoßenen Beteiligungsprozess muss die Stadt selbst die Führung übernehmen (und nicht die SWG Nordhausen), wenn man die Anwohner überzeugen will, darf man keine Umfragen harsch kritisieren (unpassend vom OB heute) und muss auch bereit sein ein Konzept solange anzupassen und teilweise auch auf den Kopf zu stellen, bis man eine Lösung für alle Beteiligten findet.
Dazu gehört aus meiner Sicht ein Gesamtkonzept für den Platz, sei die Prüfung von Spielplatzanlagen, einem gepflegten Park zur Entschädigung für die Einschränkung des Ausblicks, eine Reduktion in der Höhe, anderer Gestaltung der Ansicht z.B. in Kombination mit einem Markt und aus meiner Sicht vor allem dem Bau eines Parkhauses und keiner reinen Anwohnergarage zur Optimierung des Verkehrs, einem Konzept für mehr Straßenbahnnutzung, Fuß- und Radverkehr auf den kurzen und steilen Wegen unserer Stadt am Berg.
Nachtrag:
Auf den veröffentlichen Bilden ließ sich am folgenden Tag erkennen, dass die Ausfahrt direkt an der Bushaltestelle August-Bebel-Platz (Süd) liegt, diese Haltestelle wird alle 20 Minuten von der Linie A angefahren, teilweise mit Gelenkomnibussen, so dass eine Zufahrt / Ausfahrt aus meiner Sicht überhaupt nicht umsetzbar wäre.
Presseberichterstattung:
Veröffentlichung meiner Bewertung in der nnz-online.de
Hier die Planungen im Detail:
Kapitel 7: Offener Brief und erneute Anfrage an den Stadtrat der Stadt Nordhausen (vom 21.07.2020)
Auf meine letzte Anfrage im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt hatte ich eine Antwort durch Frau Bürgermeisterin Jutta Krauth zum Bau des Parkhauses am Petersberg bekommen. Da meine Frage nicht beantwortet wurden, habe ich meine Fragestellung entsprechend angepasst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich in den vergangenen Monaten mehrfach an den Stadtrat bzw. den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt mit Anfragen zum geplanten Bau eines Parkhauses in Nordhausen gewandt.
Gemäß der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) richten sich die Fragen der Einwohnerfragestunde, im Gegensatz zu den Anfragen der Mitglieder des Stadtrates, nicht den Oberbürgermeister, sondern an Sie als gewählte Vertreter der Nordhäuser Bürger. Gleichwohl übernimmt die Verwaltung oft für beide Verfahren die Beantwortung.
Im Vorlauf der Sitzung der Ausschusssitzung des 15.06.2020 zur Vorstellung der Konzeptstudie des „Parkhauses“ auf dem Bebel-Platz habe ich Fragen zu den Kosten und wirtschaftlichen Auswirkungen des gescheiterten Parkhausbau am Petersberg an den Ausschussvorsitzenden und die Mitglieder des Ausschusses gestellt. Dem voraus gingen viele Gespräche, Anrufe und Nachrichten von Bürgern, Gewerbetreibenden und in der Stadt tätigen Investoren. Am gestrigen Tag erreichten mich nun die Antworten von Frau Bürgermeisterin Krauth auf meine Fragen.
Obgleich mich die Antworten im Schreiben von Frau Krauth verärgern, möchte ich Ihnen versichern, dass die folgenden Zeilen keinen Angriff auf den Stadtrat und die vielen pflichtbewussten und anständigen Mitarbeiter der Verwaltung darstellen, sondern vielmehr eine Verteidigung der Interessen und Rechte der Einwohner unserer Stadt Nordhausen darstellen.
Seit meiner ersten Anfrage in diesem Themenblock ging es mir um die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei Planungen im Bereich der Stadtentwicklung, in der eben nicht nur die städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG), sondern auch viele private Unternehmen und engagierte Bürger und Investoren tätig sind. Also in der Regel Menschen, die mit Haus und Hof für ihre Planungen und Projekte einstehen und bei ihren Überlegungen vor allem wirtschaftliches Denken zu beachten haben.
In diesem Zusammenhang besteht bei kommunalen Projekten jeher die Zielstellung sich entweder auf den sozialen Wohnungsbau zu beschränken oder eben genauso zu agieren, wie es auch private Marktteilnehmer tun würden. Für die Gemeinde bedeutet es im letzteren Fall, besonders aufmerksam zu sein und regelmäßig Transparenz, Rechenschaft und vergleichbares Verhalten zu anderen Marktteilnehmern einzufordern. Zu eben dieser Transparenz gehört es, die Bürger einzubeziehen und ihre Fragen zu Projekten nicht nur als Ballast zu sehen, sondern zu beantworten und darzulegen, wie sich gescheiterte Projekte im Detail für die Bürger auswirken und ob es dadurch z.B. zu weniger Ausschüttungen in den städtischen Haushalt kommt, der wiederum mit diesen Einnahmen die grundsätzlich defizitäre Daseinsvorsorge finanziell unterstützt.
Bei der Stellung meiner Fragen versuche ich immer präzise und klar zu formulieren. So habe ich nach der Höhe der bisherigen Aufwendungen für dieses Bauvorhaben gefragt.
Geantwortet hat mit Frau Krauth, dass der SWG Kosten entstanden sind und bei Planungen immer Kosten entstehen. Dies stellt keine Antwort auf meine konkrete Frage nach einem Betrag dar. Auch hatte ich nach dem Verkaufspreis der Grundstücke gefragt, bei dieser Frage ging es mir darum, ob bei der SWG Nordhausen die gleichen Preise wie beim Verkauf an private Personen angewendet werden. Diese Frage beantwortete Frau Krauth nicht, sondern gab nur zur Antwort, dass der Verkaufspreis ermittelt aber nicht gezahlt wurde und der Stadt zur Preisermittlung insgesamt 2.940,19 € entstanden sind. Zu den angefragten Planungskosten, Vermessungskosten und wie viele Mitarbeiter der Stadt zeitlich gebunden waren, gab es ebenfalls keine Antwort. Es wurde lediglich kurz festgestellt, dass es im Genehmigungsverfahren keine Gebühren für die SWG gab. Abschließend wird mit jeweils mit einzigen Wort klar gestellt, dass weder der Stadt noch der SWG ein Schaden entstanden ist und es auch daher keine Konsequenzen für die handelnden Personen gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, handelt es sich bei diesen Aussagen um eine Antwort des Stadtrates gegenüber einem Bürger, also eine Antwort die ihren eigenen Wirkungskreis betrifft? Ganz besonders unter Beachtung, dass sie Teil des “Organkreises Gesellschafter” der SWG sind? Oder ist es eine Antwort, die die Verwaltungsführung zum Selbstschutz und Abschirmung gegenüber den Transparenzwünschen der Einwohner und ohne Einbeziehung des Stadtrates verfasst hat?
Sowohl von der Stadt als auch von der SWG wurde beteuert, dass man beim Thema Parkhausbau künftig die Bürger einbeziehen will, man den Dialog fördern und ermöglichen möchte. Die Antwort von Frau Krauth scheint hier in eine andere Richtung zu gehen. Mir ist es nicht verständlich, warum man keine konkreten Zahlen nennen möchte, wenn doch wie behauptet kein finanzieller Schaden für die Stadt und die SWG bei diesem Projekt entstanden ist.
Abgesehen von der formalen Nichtbeantwortung der Fragen, stellt dieses Schreiben einen Affront gegenüber allen mitdenkenden Einwohnern dar, die versuchen ihre Meinung nüchtern auf den Punkt einzubringen, bereit sind sich mit offenem Visier für die Belange ihre Mitbürger einzusetzen und Klartext sprechen.
Die Aufgabe und Berechtigung zur puren Existenz der Verwaltung besteht im “Dienen” der Bevölkerung, im Aufgreifen und Formulieren von Zielen aus der Bürgerschaft und dem Umsetzen bzw. Impuls geben von Projekten für eben diese Bürgerschaft und die künftige Entwicklung. Die Aufgabe der kommunalen Unternehmen ist es wiederum diese Projekte umzusetzen, als verlängerter Arm der Stadt in der Daseinsvorsorge.
Ich stelle daher hiermit die folgende Anfrage an den Stadtrat der Stadt Nordhausen (parallel über das Stadtratsinformationssystem):
Ich bitte den Stadtrat um Offenlegung alle entstanden Ausgaben zum gescheiteren Bauvorhaben „Parkhaus am Petersberg“ der Stadt Nordhausen und der sich um 100% im Eigentum der Einwohner befindlichen SWG. Dies beinhaltet insbesondere und nicht abschließend Kosten (in Euro) für Planeraufträge, Baugrunduntersuchungen, Vermesser, externe Gutachten, Rechtsberatungen und Veröffentlichungskosten zum Einziehungsverfahren. (Dabei sind nur Leistungen und Kosten aufzuführen, nicht Namen der beauftragten Personen bzw. Unternehmen).
Nachfragen
1.1 Ich bitte den Stadtrat den Verkaufspreis der Flurstücke und den Preis pro m2 anzugeben.
1.2 Ich bitte den Stadtrat um Auskunft, wie man gedenkt die Transparenz und Rechenschaftslegung der Verwaltungsführung und der sich im Besitz der Bürger befindlichen Unternehmen zu erhöhen.
Veröffentlichung meiner Anfrage in der nnz-online.de
Berichterstattung zu meiner Anfrage in der Thüringer Allgemeine
Die Stadt Nordhausen hatte innerhalb kürzester Zeit auf meine Anfrage geantwortet. Sie wurde bereits unter https://ratsinfo-online.de/nordhausen-bi/vo020.asp?VOLFDNR=5831 im Ratsinformationssystem eingefügt. Obwohl explizit der Stadtrat und seine Fraktionen um Antwort gebeten wurde, erfolgte wieder eine Antwort der Verwaltung.
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Herausgabe der Informationen als vertrauliche Informationen / Geschäftsgeheimnisse deklariert wurden und diese nur durch die Geschäftsführung der SWG herausgegeben werden dürfen. Bei den Grundstücksgeschäften um den Bau sind zudem “berechtige” Interessen zur nicht Veröffentlichung durch die SWG gegeben.
Es lässt sich also an dieser Stelle stark vermuten, dass die Stadt Nordhausen nicht nur kein Interesse an Transparenz hat, sondern bei den Kosten mit Absicht Informationen nicht zugänglich macht und keine Rechenschaft gegenüber den Bürgern abgelegt wird.
Die Gründe für eine solche Geheimhaltung könnten aus meiner Sicht nur darin liegen, dass eine Bekanntgabe der Informationen zu einem wirtschaftlichen Schaden, Stärkung der Konkurrenz bzw. Schmälerung der Stellung im Wettbewerb mit anderen Unternehmen führen würde. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so sind sowohl SWG als auch der Stadt Nordhausen Schäden entstanden, über die man nicht vermag aufzuklären.
Da man selbst festlegen kann, wie man ein “Geheimnis” definiert, ist dies ein sehr interessanter Schachzug und erinnert mich an meine Arbeit in der Entwicklungshilfe, wo diktatorische Unrechtsregime auch immer versucht haben Transparenz und Rechenschaftslegung zu verhindern.
Zum Nachlesen hier: