Die Reform des Gebäude Energie Gesetzes (GEG) soll dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Die neuste Fassung des Entwurfs zum GEG sieht vor, dass die Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 2026 und Kommunen darunter bis 2028 eine Wärmepläne erstellen müssen, die den Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduzierung des Wärmebedarfs fördern sollen. Nur bei Neubaugebieten besteht hier eine Verpflichtung ab 2024. Diese Übergangsfristen und die sehr späte Verpflichtungen zur kommunalen Wärmeplanung sind problematisch, denn sie führen zu starken Verzögerungen bei der Minimierung von CO2.