Enklave / Exklave Sachsen-Anhalts bei Rodishain in Thüringen
Enklaven und Exklaven stellen eine Besonderheit dar und sind heute relativ selten in Deutschland. Im Nordhäuser Ortsteil Rodishain liegt eine Enklave Sachsen-Anhalts die im folgenden näher erklärt werden soll.
Enklave und Exklave
Das Gebiet im Ortsteil Rodishain ist eine Enklave aus Sicht des Freistaates Thüringen, also ein Gebiet welches vollständig vom Freistaat Thüringen umschlossen ist. Gleichzeitig handelt es sich aus Sicht des Bundeslandes Sachsen-Anhalt um eine Exklave, da es sich um ein hoheitliches Gebiet außerhalb des eigenen Bundeslandes handelt.
Siedlungsgeschichte von Rodishain
Die Geschichte der Siedlung Rodishain geht bis ins 12. Jahrhundert zurück. Erste Amsiedlungen erfolgten zwischen 1190 und 1205. Rodishain war in diesem Zusammenhang bis Ende des 15. Jahrhunderts ein “Gräflich Stollbergisches” Bergbaugebiet. Nach Einstellung des Bergbaues verlegte sich der Fokus auf den Forst (Hain). Rein rechtlich gesehen gehörte Rodishain seit mindestens dem 14. Jahrhundert zur Grafschaft Stolberg. Der damalige Grenzverlauf zur Grafschaft Hohnstein erfolgte in westlicher Richtung abwärts, aus dem Harz bis an die Feldflur vor Stempeda, direkt am Rädersee vorbei, bis zum Alten Stolberg und dann gegen Osten zur Heimkehle.
Wechsel des Gebietsanspruches
Bis zum Jahr 1818 gehörte Rodishain als Amtsdorf zum Amt Stolberg der Grafschaft Stolberg-Stolberg. Die gesamte Grafschaft umfasste damals nur etwa 5.500 Einwohner.
Mit dem Wiener Kongress wurde die Grafschaft Stolberg-Stolberg preussisch und in den Landkreis Sangerhausen eingegliedert.
Dort verblieb Rodishain bis zur Gebietsreform 1952 in der damaligen DDR. Neben Heringen und einer Vielzahl anderer Gemeinden kam Rodishain in den Landkreis Nordhausen. Nach der Wiedervereinigung zuerst in die Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein und zum 01.01.2007 als Ortsteil zur Stadt Nordhausen.
Entstehung der Enklave/ Exklave
Weitere Angaben zur zur Geschichte, Lage, Größe folgen später